Antrag Klimaschutz-Initiative für den Landkreis Vechta

Am 17. Februar 2022 hat unsere Kreistagsfraktion (Bündnis 90/Die Grünen) folgenden Antrag gestellt:

Antrag gem. §56 NKomVG:

Klimaschutz-Initiative im Landkreis Vechta

Die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, dass im Kreistag eine Klimaschutz-Initiative beschlossen wird, um als Landkreis seiner Verantwortung für die Menschen vor Ort und als globaler Gestalter gerecht zu werden (detaillierte Begründung siehe unten). Im Einzelnen sieht die beantragte Klimaschutz-Initiative folgende Schritte vor:

Die Kreisverwaltung wird beauftragt:

1. Die Treibhausgasemissionen der privaten Haushalte und der drei Wirtschaftssektoren (primärer, sekundärer, tertiärer Sektor) zu ermitteln und darzustellen.

2. Die möglichen Reduktionspotenziale an Treibhausgasemissionen zu ermitteln und Reduktionsziele zu definieren, die sich an den Zielen des Pariser Klimaabkommens orientieren.

3. Einen Maßnahmenplan zur Erreichung der Reduktionsziele unter Ermittlung der dafür notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen zu erstellen.

4. Für alle künftigen Beschlüsse des Kreistages in der Beschlussvorlage darzustellen, welche Auswirkungen auf das Ziel zu 2. und die notwendige Anpassung an die nicht mehr abwendbaren Folgen des Klimawandels zu erwarten sind.

5. Einen Runden Tisch Klimaschutz im Landkreis Vechta, bestehend aus Kreisverwaltung, Städten und Gemeinden, Wirtschaft und Umweltverbänden einzurichten, um übergreifende Lösungen und gemeinsame Optionen zu erörtern.

6. Informationsveranstaltungen zu aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Optionen für Innovationen, Geschäftsmodelle und Klimaschutz im Kreistag sowie für den „Runden Tisch“ durchzuführen.

7. Die Beantragung von Fördermitteln zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen ist zu prüfen.

Begründung:
Die Klimakrise wird zu einer zunehmenden Bedrohung der Lebensgrundlagen nachfolgender Generationen wie auch für den wirtschaftlichen Wohlstand unter sich veränderten Marktbedingungen. Das betrifft auch unsere Region als wirtschaftsstarker Standort und ländlicher Raum im Besonderen.

Die Top-5 Risiken in dem vom World Economic Forum herausgegebenen Report zu globalen Risiken 2022 sind: 1. Scheitern beim Klimaschutz, 2. Extremwetterereignisse, 3. Verlust der Biodiversität, 4. Krisen bei natürlichen Ressourcen, 5. Menschliche Umweltschäden.

In einem optimistischsten Szenario nach der Klimakonferenz in Glasgow sind 1,8 Grad Erderwärmung noch erreichbar. Aktuell liegen wir auf einem Kurs von 2,7 Grad oder darüber, wenn Kipppunkte ausgelöst werden. Jede Erwärmung oberhalb von 2 Grad führt zu einem unkalkulierbaren Risiko für nachfolgende Generationen. Die Zeit zur Einhaltung dieser kritischen Schwelle schwindet.

Daher ist die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens zentrale Voraussetzung für den Erhalt von Frieden, Freiheit und Wohlstand auch im Landkreis Vechta, dem zugleich eine eigene Verantwortung zukommt.

Die bisherige Ausrichtung im Landkreis Vechta, die allein eine Klimafolgenanpassung nicht aber den Klimaschutz fokussiert, wird dieser Herausforderung nicht gerecht.

Ziel dieses Antrags ist, dass wir als Landkreis Verantwortung für die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens auf kommunaler Ebene übernehmen. Damit leisten wir den notwendigen Beitrag, um gemäß des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April 2021 sowie gemäß unseres Selbstverständnisses Verantwortung für unsere Entscheidungen und für unser Handeln für nachfolgende Generationen zu übernehmen. Ein direkter Aspekt dessen ist auch, dass wir unseren Landkreis als attraktiven Standort für Familien, Fach- und Führungskräfte sichern und unsere Wirtschaft pro-aktiv zukunfts- und wettbewerbsfähig erhalten und weiterentwickeln. Für all diese Punkte ist ein Klimaschutzkonzept unabdingbare Voraussetzung.

Im Einzelnen begründen wir die Unterpunkte unseres Antrages wie folgt:
Zu 1. Man kann nicht managen, was man nicht misst.

Zu 2. Wir brauchen ambitionierte Ziele, an denen wir uns messen lassen wollen und müssen, auf deren Beitrag zur Zielerreichung wie auch die Maßnahmen bemessen können.

Zu 3. Maßnahmen orientieren sich an Zielen, deren Beitrag konkret messbar wird. Der Landkreis muss seine Finanz- und Ressourcenplanung entsprechend anpassen.

Zu 4. Die Wirkungs-Betrachtung in Bezug auf CO2-Emissionen ist folgerichtig bei allen Einzelentscheidungen notwendig.

Zu 5. Klimaschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die gemeinschaftlich gelöst werden muss. In vielen Fällen obliegen die Möglichkeiten nicht einzelnen Akteur*innen allein, sondern diese Aufgabe muss im Zusammenspiel zwischen Wirtschaft, Wissenschaft, Städten und Gemeinden sowie dem Landkreis erfolgen.

Zu 6. Wir brauchen einen möglichst hohen Kenntnisstand, um zu bestmöglichen rationalen Lösungen zu finden.

Zu 7. Zur Finanzierung stehen weitere öffentliche Mittel zur Verfügung, die wir nach Möglichkeit einsetzen sollten.


Mit freundlichen Grüßen
Tanja Meyer,
Fraktionsvorsitzende

Weitere fachliche Ansprechpartner: Stefan Wagner und Holger Ziefus

LINK zum World Economic Forum Report zu globalen Risiken 2022:
https://www.weforum.org/reports

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