WK32: CLP-VEC behalten! 31. August 202231. August 2022 Als Kreisverband Vechta von B‘90/Die Grünen weisen wir den Vorschlag der Wahlkreiskommission entschieden zurück. Die Aufteilung scheint willkürlich und schwächt uns in der regionalen Ausrichtung der politischen Themen in besonders starker Weise. In ihrem Schreiben verweist die Wahlkreiskommission bereits zu Beginn auf die zu beachtenden Grundsätze aus §3 Abs. 1 BWG. Unter anderem sind hier genannt, dass der Wahlkreis ein zusammenhängendes Gebiet bilden und die Grenzen der Gemeinden und Kreise nach Möglichkeit eingehalten werden sollen. Weiter weist die Kommission auf den Umstand hin, dass es laut BVerfG einen Beurteilungsspielraum in Bezug auf regionale Besonderheiten, längerfristige Bevölkerungsentwicklung und die Kontinuität der Wahlkreisentwicklung geben soll. Im Vorschlag der Kommission lässt sich nicht erkennen, wie die genannten Aspekte berücksichtigt wurden, denn die Gemeinden Visbek und Goldenstedt sind eben nicht mit Delmenhorst verbunden. Durch die Neuausrichtung des Wahlkreises Oldenburg, der fortan sowohl das Stadtgebiet als auch den Landkreis umfasst, ergibt sich sogar eine noch deutlichere Trennung zu Delmenhorst. Weiter sei darauf hingewiesen, dass es auch kulturelle Unterschiede gibt. So ist Delmenhorst, auch durch die Nähe zu Bremen, deutlich urbaner geprägt als es Visbek und Goldenstedt sind. Dies spiegelt sich auch in den politischen Themen nachvollziehbar wider. Während es in Delmenhorst eher um städtische Themen gehen dürfte, stehen bei uns Themen wie Landwirtschaft, Nutztierhaltung und Naturschutz im Vordergrund. Die Zugehörigkeit zum ländlichen Raum im Oldenburger Münsterland wurde in der Vergangenheit durch den Wahlkreis Cloppenburg-Vechta als Vertretung des Oldenburger Münsterlandes adäquat abgebildet und wir sehen hier im Vorschlag der Kommission eine starke Schwächung der Themen im ländlichen Raum zugunsten städtischer Gebiete. Vorausgesetzt eine Auflösung des Wahlkreises Cloppenburg-Vechta sei unumgänglich, so ist eine Herausnahme zweier Gemeinden aus einem Landkreis als Füllmaterial für einen anderen Wahlkreis aus unserer Sicht – angesichts der eindeutigen kulturellen, sozialen und politischen Zugehörigkeit zum Landkreis Vechta – nicht mit den Grundsätzen aus §3 Abs. 1 BWG vereinbar. Wir fordern eine Nachbesserung seitens der Wahlkreiskommission, mindestens durch die Beibehaltung des Landkreis Vechta als zusammengehörige Einheit. Als Grüne im Landkreis Vechta möchten wir Politik machen, die sich an den Themen der Menschen vor Ort ausrichtet. Unserer Meinung nach sollte sich dies auch in den Direktkandidat*innen der Wahlkreise widerspiegeln. Es ist nur schwer denkbar, dass sich hier geeignete politische Persönlichkeiten finden, die in ihrer Haltung urbanen und ländlichen Themen entsprechen können.