Equal Pay Day 2026

Am heutigen Tag, dem 27. Februar, ist Equal Pay Day: Dieser Tag markiert den Tag, bis zu dem Frauen arbeiten müssen, um auf das gleiche Einkommen zu kommen, das Männer bereits am 31. Dezember des Vorjahres erreicht haben. Damit macht dieser Tag sichtbar, dass leider Frauen immer noch weniger verdienen als Männer – genau genommen 16%.
Als eines der wichtigen Mittel gegen diese Lohngleichheit stellen wir Grüne in diesem Jahr Tarifverträge in den Mittelpunkt. Tarifverträge sorgen für klare, verbindliche und faire Regelungen bei Entgelt- und Arbeitsbedingungen.

Besonders für Frauen machen sie einen Unterschied: In tarifgebundenen Betrieben liegt die Entgeltlücke bei rund 10% – deutlich niedriger als ohne Tarifvertrag. Trotzdem fehlen Tarifverträge gerade in vielen Branchen mit hohem Frauenanteil. Die Folge: Frauen sind im Beschäftigungsverhältnis häufiger als Männer auf gesetzliche Mindestregelungen angewiesen.

16 % Lohnlücke schließen!



Tarifverträge wirken – besonders für Frauen
Die Zahlen zeigen deutlich: In tarifgebundenen Betrieben beträgt die Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern nur rund 10 Prozent. Tarifverträge tragen somit messbar zur Verringerung des Gender Pay Gaps bei und bieten Schutz vor Lohndiskriminierung.

Besonders profitieren Frauen von

    • verbindlichen Entgeltgruppen,
    • klaren Kriterien zur Eingruppierung,
    • regelmäßigen, kollektiv verhandelten Entgeltsteigerungen.
      Tarifverträge begrenzen den individuellen Ermessensspielraum von Arbeitgebern und machen
      Entgeltstrukturen transparent und überprüfbar. Sie sorgen dafür, dass gleiche oder gleichwertige
      Arbeit auch wirklich gleich bezahlt wird.

      Trotz dieser positiven Effekte nimmt die Tarifbindung in Deutschland ab. Tarifverträge fehlen
      besonders dort, wo viele Frauen arbeiten: in der Pflege, der Erziehung, dem Einzelhandel, der Reinigung oder dem Dienstleistungssektor.
      Die Folge: Frauen sind im Beschäftigungsverhältnis häufiger als Männer auf gesetzliche Mindestregelungen angewiesen, insbesondere auf den gesetzlichen Mindestlohn. Dieser kann Tarifverträge jedoch nicht ersetzen. Er setzt lediglich eine Untergrenze,
      berücksichtigt keine Qualifikationen, Berufserfahrung oder Arbeitsbelastungen.